Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 06.10.2026
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Hundebetreuung Alexandra Wünsch und dem Auftraggeber in Bezug auf die nebengewerbliche Betreuung von Hunden im privaten Haushalt. Die Betreuerin erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB und des jeweils abgeschlossenen Rahmenvertrags. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Betreuerin ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 1 Anwendungsbereich
Geltungsbereich und Begriffe
Diese AGB gelten zusammen mit dem Rahmenvertrag für alle Betreuungsaufträge der nebengewerblichen Hundebetreuung im privaten Haushalt von Hundebetreuung Alexandra Wünsch (nachfolgend „Betreuerin“) und dem oder der im Rahmenvertrag angegebenen Hundehalter:in (nachfolgend „Auftraggeber“).
Vertragsabschluss
Der Auftraggeber erkennt diese AGB mit Abschluss des Rahmenvertrags als verbindlich an. Der Rahmenvertrag kommt in Textform zustande; eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich.
Terminvereinbarungen
Terminvereinbarungen sind mündlich oder in Textform bindend und werden von der Betreuerin in Textform bestätigt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers bedürfen ihrer Zustimmung in Textform.
Der Rahmenvertrag wird einmalig geschlossen und gilt für alle zukünftigen Betreuungsaufträge. Auf seiner Grundlage werden einzelne Betreuungszeiträume (Buchungen) vereinbart. Für jede Buchung gelten die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preise und Stornobedingungen. Preisanpassungen bleiben vorbehalten und werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt.
Vertragsbeendigung
Der Rahmenvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
Er endet außerdem automatisch, wenn über einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten kein Betreuungsauftrag mehr erteilt wurde, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 2 Rechte und Pflichten der Betreuerin
Probetag
Vor Aufnahme findet nach Vereinbarung ein kostenloser Probetag statt, bei dem Gruppentauglichkeit, Verhaltensweisen und Betreuungseignung des Hundes geprüft werden. Der Rahmenvertrag wird vor dem Probetag beidseitig abgeschlossen. Die Aufnahme erfolgt nur nach erfolgreichem Probetag.
Betreuungsausschluss
Die Betreuerin kann den Hund jederzeit, auch nach erfolgreichem Probetag oder bereits erbrachten Leistungen, mit sofortiger Wirkung ausschließen, wenn sich Umstände zeigen, die eine sichere Betreuung nicht mehr gewährleisten. Dazu gehören insbesondere:
- Erhöhte Aggressivität oder erhebliche Verhaltensauffälligkeiten, etwa wiederholte Ressourcenverteidigung oder Angriffe auf andere Hunde und Menschen
- Wiederholtes Weglaufen oder Fluchtverhalten
- Schwere Stresssymptome oder psychische Überforderung
- Ansteckende Krankheiten oder Parasiten sowie Verstöße gegen Gesundheitsvorgaben
Der Auftraggeber hat den Hund im Fall eines Betreuungsausschlusses unverzüglich abzuholen. Die Betreuerin kann vorübergehend eine Einzelunterbringung veranlassen; Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Gezahltes für nicht erbrachte Leistungen wird anteilig erstattet. Für bereits erbrachte Leistungen bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.
Betreuungsleistungen
Die Betreuerin übernimmt Betreuung und Unterbringung im privaten Haushalt, einschließlich Fütterung, Gassigehen, Beschäftigung und gegebenenfalls Medikamentengabe oder Pflege gemäß Rahmenvertrag. Die Betreuung findet in Gruppenhaltung statt.
Betreuungszeiten
Die Betreuungszeiten für die Tagesbetreuung sind auf 6:00 bis 18:00 Uhr beschränkt.
- Bringzeiten: 6:00 bis 10:00 Uhr
- Abholzeiten: 15:00 bis 18:00 Uhr
Abweichende Zeiten sind nur nach ausdrücklicher Vereinbarung in Textform möglich und können mit einem Zuschlag berechnet werden. Bei verspäteter Abholung nach 18:00 Uhr gelten die Verspätungszuschläge gemäß § 4.
Abstimmungspflichtige Zusatzleistungen
Medizinische Versorgung, spezielles Training oder Verhaltensmodifikationen sowie Transport (Abhol- und Bringservice) werden nicht erbracht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich in Textform vereinbart und separat vergütet.
Notfallmaßnahmen
Bei Krankheit oder Notfall des Tieres kontaktiert die Betreuerin nach eigenem Ermessen eine zugängliche Tierarztpraxis und informiert den Auftraggeber beziehungsweise den Notfallkontakt. Die Betreuerin weist keine tierärztliche Ausbildung auf und haftet nicht für:
- zu spät erkannte oder falsch eingeschätzte Krankheiten und Notfälle
- Behandlungsentscheidungen Dritter
- Vorerkrankungen, bestehende Verletzungen oder verspätete Meldung des Auftraggebers
Alle Kosten trägt der Auftraggeber. Für zusätzlichen Aufwand kann ein Mehraufwand wie folgt berechnet werden:
- Aufwandsentschädigung für Tierarztbesuch: 15 € pro angefangene Stunde
- Aufwandsentschädigung für Nachversorgung: pro Tag 25 % Zuschlag auf den Tagessatz
- Bei Tierarztwunsch des Auftraggebers ohne Notfall trägt dieser alle anfallenden Kosten
Die Betreuerin wird versuchen, den Auftraggeber vorab zu informieren und Entscheidungen abzusprechen. In schweren Erkrankungsfällen muss gegebenenfalls auch vorher reagiert werden.
Notfallvollmacht
Der Auftraggeber bevollmächtigt die Betreuerin mit Abschluss des Vertrages, im Krankheits- oder Notfall alle zur medizinischen Versorgung des Hundes erforderlichen Maßnahmen selbstständig zu entscheiden, im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu veranlassen oder in eigenem Namen in Vorleistung zu gehen und diese in Rechnung zu stellen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden Tierarzt-, Behandlungs- und Transportkosten sowie den zusätzlich vereinbarten Betreuungsmehraufwand vollständig zu übernehmen.
Kostenübernahme bei Erkrankung während der Betreuung
Bei Erkrankung während der Betreuung kontaktiert die Betreuerin den Auftraggeber. Ist dieser nicht erreichbar, kann sie nach eigenem Ermessen eine Tierarztpraxis aufsuchen. Alle Tierarztkosten trägt der Auftraggeber und sind bei Abholung zu begleichen.
Nachweise der Betreuerin
Die Betreuerin verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung und eine Erlaubnis vom Veterinäramt München.
§ 3 Pflichten des Auftraggebers
Materialbereitstellung
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Betreuung notwendigen Mittel zur Verfügung, insbesondere Futter, Medikamente und Sicherungsmaterial sowie gegebenenfalls weitere Ausrüstung nach individueller Vereinbarung.
Bei Bruch oder ungenügender Materialqualität hat der Auftraggeber unverzüglich Ersatz bereitzustellen. Die Einschätzung zur Materialeignung obliegt allein der Betreuerin. Sie ist berechtigt, auf Kosten des Auftraggebers notwendiges Ersatzmaterial zu beschaffen, wenn dieser nicht rechtzeitig für Ersatz sorgt.
Fütterung
Der Auftraggeber stellt ausreichend Futter gemäß den individuellen Bedürfnissen seines Hundes bereit. Die Fütterung erfolgt nach den in Textform mitgeteilten Anweisungen zu Art, Menge und Zeiten, spätestens zu Betreuungsbeginn.
Die Betreuerin füttert bei fehlender Einwilligung gemäß Rahmenvertrag willentlich kein anderes Futter als das mitgegebene. Versehentliche Futteraufnahmen sind in der Gruppenbetreuung nicht vollständig ausschließbar. Die Betreuerin haftet nicht für gesundheitliche Folgen durch:
- versehentliche Futteraufnahme anderer Hunde, etwa Kekskrümel oder Leckerlis
- unbeabsichtigten Futterkontakt
- Unverträglichkeiten trotz sorgfältiger Trennung
Besondere Diäten wie Allergien, BARF oder Medikamentenfutter sind vorab detailliert mitzuteilen. Bei kritischen Unverträglichkeiten empfiehlt sich gegebenenfalls eine Einzelbetreuung.
Empfehlung zur Haustierregistrierung
Dem Auftraggeber wird die kostenlose Registrierung des Hundes beim TASSO Haustierregister (www.tasso.net) dringend empfohlen.
Verhaltensoffenlegung
Der Auftraggeber hat der Betreuerin alle bekannten physischen und psychischen Besonderheiten sowie Verhaltensauffälligkeiten vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen, etwa Aggressivität, Leinenreaktivität, Jagdmotivation, Trennungsangst, Ressourcenverteidigung oder Probleme beim Autofahren.
Er sichert zu, alle Angaben zum Hund vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Hierzu gehören insbesondere frühere Beißvorfälle, behördliche Auflagen wie Leinenpflicht, Maulkorbzwang oder die Einstufung als gefährlicher Hund sowie laufende Anzeigen oder Verfahren im Zusammenhang mit dem Hund.
Bei Unterlassung, Verschweigen oder Falschangabe behält sich die Betreuerin vor, die Betreuung mit sofortiger Wirkung abzubrechen; der Auftraggeber haftet für sämtliche daraus entstehenden Schäden und Kosten.
Gesundheitliche Voraussetzungen
Der Hund muss folgende gesundheitliche Voraussetzungen erfüllen:
- Gültiger Impfschutz, mindestens die Core-Impfungen gemäß StIKo Vet
- Regelmäßige Entwurmung oder Kotprobenuntersuchung, mindestens vierteljährlich gemäß ESCCAP
- Wirksamer Floh- und Zeckenschutz bei saisonalem Parasitendruck
Der Hund muss frei von jeglicher Ansteckungsgefahr sein, die eine Gruppenunterbringung unmöglich macht. Der Auftraggeber versichert, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist. Verdachtsfälle sind umgehend zu melden.
Bringt ein Hund ansteckende Krankheiten, Parasiten oder Flöhe mit, trägt der Auftraggeber sämtliche Kosten für Desinfektion, Behandlung des eigenen Hundes sowie Mitbehandlung anderer betroffener Hunde und Menschen.
Gesundheitsbezogenes Abbruchrecht
Stellt sich während oder nach der Betreuung heraus, dass der Hund entgegen der Zusicherung des Auftraggebers nicht gesund oder nicht frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten war, ist die Betreuerin berechtigt, die Betreuung mit sofortiger Wirkung abzubrechen und den Hund auf Kosten des Auftraggebers abholen zu lassen beziehungsweise zurückzubringen. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall nicht erstattet.
Erforderliche Nachweise
Folgende Nachweise sind zwingend vorzulegen:
- Haftpflichtversicherungsnachweis (Tierhalterhaftpflicht)
- Vollständiger EU-Heimtierausweis (Impfpass)
Digitale Kopien sind spätestens 24 Stunden vor Betreuungsbeginn vorzulegen, der Impfpass im Original spätestens bei Übergabe. Aktuelle Nachweise sind auf Nachfrage und bei wiederholten Betreuungen jährlich proaktiv zu erbringen.
Wichtig: Viele Standard-Hundehaftpflichtversicherungen decken keine gewerbliche Betreuung ab. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung muss die gewerbliche Fremdbetreuung oder Hütung durch Dritte ausdrücklich einschließen, damit im Schadenfall Kosten übernommen werden.
Einsatz von Hilfsmitteln
Die Betreuerin kann für die sichere Betreuung notwendige Hilfsmittel wie Maulkorb, Geschirr, Halsband oder Tracker nach eigenem Ermessen einsetzen, soweit dies nach ihrer Einschätzung erforderlich ist. Fehlende Ausrüstung hat der Auftraggeber auf Nachfrage bereitzustellen oder deren Kosten zu tragen.
Hol- und Bringzeiten
Hol- und Bringzeiten werden individuell vereinbart und sind pünktlich einzuhalten. Verspätungen sind der anderen Partei umgehend mitzuteilen. Bei Abholverspätungen ab 30 Minuten fallen Kosten gemäß § 4 an.
Nicht-Abholung
Wird der Hund länger als fünf Werktage nach vereinbartem Betreuungsende nicht abgeholt und ist keine Kontaktaufnahme zum Auftraggeber oder Notfallkontakt möglich, ist die Betreuerin berechtigt, den Hund einer Tierschutzeinrichtung oder anderweitig zu übergeben. Sie wird vorher alle zumutbaren Kontaktversuche unternehmen. Alle durch eine Nicht-Abholung anfallenden Kosten trägt der Auftraggeber.
Verhalten bei Übergabe und Abholung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Hund bei Abholung anzuleinen und die Betreuungsräume zügig zu verlassen, um die weiteren Abläufe nicht zu stören.
Bei Überschneidungen sind direkte Hundekontakte innerhalb der Betreuungsräume zu vermeiden. Der Auftraggeber wartet außerhalb, bis die Räume wieder frei sind. Markierverhalten an Eigentum jeglicher Art ist untersagt. Insbesondere Rüden sind so zu führen, dass weder die Betreuungsräume noch die Umgebung gestört werden.
Freilauf
Freilauf außerhalb der Betreuungsstätte erfolgt ausschließlich nach fachlicher Einschätzung der Betreuerin und mit ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers auf dessen Haftung und Risiko.
Läufigkeit
Hündinnen während der Läufigkeit, also etwa drei bis vier Wochen nach Einsetzen der Blutung, werden nur nach vorheriger Absprache aufgenommen, wenn die Gruppenkonstellation eine sichere Betreuung zulässt oder eine getrennte Unterbringung möglich ist.
Für kurzfristige Betreuungsausfälle wegen einsetzender Läufigkeit übernimmt die Betreuerin keine Haftung. Der Auftraggeber trägt bei Unterbringung das volle Risiko und alle Kosten aus einer eventuellen Deckung der Hündin.
§ 4 Vergütung und Zahlung
Preisliste
Die Vergütung richtet sich nach folgenden Tagessätzen:
- Tagesbetreuung (bis 12 Stunden): 30 €
- Übernachtbetreuung (bis 24 Stunden): 50 €
Es erfolgt ein Preiszuschlag von 25 % für Welpen und Junghunde bis sechs Monate oder bei nachweisbar erhöhtem Betreuungsaufwand, insbesondere bei Inkontinenz, Medikamentengabe, medizinischer Versorgung, spezieller Fütterung, Pflegeaufwand, Verhaltensauffälligkeiten oder Läufigkeit.
Preisberechnung
Ein Betreuungsauftrag beginnt mit der Ankunft des Tieres und endet mit der Abholung. Pro angefangenem Betreuungstag fällt der volle Abrechnungssatz an; eine stundenweise Abrechnung erfolgt nicht. Bei einer Betreuungszeit bis zwölf Stunden wird der Tagesbetreuungssatz berechnet, bei mehr als zwölf Stunden der Übernachtbetreuungssatz.
Bei verspäteter Abholung:
- Ab 30 Minuten Verspätung: 10 € Aufschlag
- Ab der zweiten angefangenen Stunde: Übernachtbetreuungssatz (50 €)
Bei Übernachtbetreuung:
- Hol- und Bringtage je 30 € (Tagesbetreuungssatz)
- Für jeden vollen Tag 50 € (Übernachtbetreuungssatz)
- Bei nur einer Übernachtung: 60 €, also Hol- und Bringtag je 30 €
Niedrigere Konditionen für Stammkunden oder langfristige Betreuung sind nach individueller Vereinbarung möglich und werden in Textform festgehalten.
Zahlungsmodalitäten
Preise sind Endpreise gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) und bei Betreuungsbeginn in bar zahlbar. Bei Nichtzahlung kann die Betreuung verweigert werden. Auf Wunsch wird eine Quittung ausgestellt. Eine Rechnungstellung erfolgt nicht.
Preisanpassung
Die Betreuerin ist berechtigt, die Preisliste mit Wirkung für zukünftige Betreuungsaufträge anzupassen. Änderungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig vor dem nächsten Betreuungsauftrag in Textform mitgeteilt.
§ 5 Stornierung
Eine kostenfreie Stornierung ist mit folgenden Fristen möglich:
- Tagesbetreuung: bis 24 Stunden vor Beginn
- Übernachtbetreuung: bis 7 Tage vor Beginn
Bei verspäteter Stornierung fallen 50 % der vereinbarten Vergütung an. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei Krankheit des Hundes entfallen die Stornierungsfristen, wenn innerhalb von 48 Stunden nach der Stornierung ein tierärztlicher Nachweis vorgelegt wird.
Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Stornierung bei der Betreuerin in Textform. Mündliche Stornierungen sind nur wirksam, wenn sie von der Betreuerin bestätigt werden.
Verhinderung der Betreuerin
Die Betreuerin wird bei absehbarem Betreuungsausfall innerhalb einer zumutbaren Vorlaufzeit alles Erforderliche unternehmen, um den Ausfall durch eine geeignete Ersatzperson zu verhindern. Dies kann jedoch nicht vollständig garantiert werden, etwa bei kurzfristiger Erkrankung.
Bei Verhinderung der Betreuerin erfolgt volle Rückerstattung oder Umbuchung auf einen alternativen Termin. Daraus entstehende Kosten des Auftraggebers, etwa Reiseausfallkosten, werden nicht erstattet.
Urlaubs- und Geschäftszeiten
Die Betreuung findet nur außerhalb der Urlaubszeiten der Betreuerin statt. Diese werden zeitnah und mit zumutbarem Planungsvorsprung mitgeteilt. Stornierungen wegen Überschneidung sind kostenfrei.
Unterbrechung regelmäßiger Betreuung
Bei vereinbarter wiederkehrender Betreuung hat der Auftraggeber längere Ausfallzeiten, etwa wegen Urlaubs, mindestens 30 Tage im Voraus mitzuteilen.
§ 6 Haftung
Typische Hundeunfälle
Verletzungen der Hunde untereinander in der Gruppenhaltung, durch Fremdhundebegegnungen oder selbst zugefügte Verletzungen sind auch bei größtmöglicher Sorgfalt nicht vollständig vermeidbar.
Die Betreuerin haftet nicht für Verletzungen, die trotz angemessener Aufsicht im normalen Sozialverhalten untereinander, bei Begegnungen oder durch selbstverschuldete Unfälle entstehen. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass Beißereien unter Hunden trotz Aufsicht nicht vollständig vermeidbar sind. Er trägt die Kosten der tierärztlichen Behandlung seines Hundes selbst.
Zur Information: Haftpflichtversicherungen gehen bei Gruppenbetreuung in der Regel von einer Teilschuld aus, also 50 zu 50 zwischen den beteiligten Hundehaltern.
Haftungsbegrenzung
Die Betreuerin haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige reine Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
Die gesetzliche Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
Bei Schäden führt die Betreuerin mit dem Halter vor Ort und bei Rückgabe eine Verletzungsinspektion durch, die beide Parteien in Textform bestätigen.
Materialschäden
Für vom Auftraggeber mitgebrachte Ausrüstung und Gegenstände des Hundes, etwa Leinen, Halsbänder, Geschirre, Decken, Körbe oder Spielzeuge, übernimmt die Betreuerin keine Haftung für Verlust oder Beschädigung, es sei denn, der Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
Tierhalterhaftung
Der Auftraggeber bleibt während der gesamten Betreuungszeit Eigentümer und Tierhalter im haftungsrechtlichen Sinne gemäß § 833 BGB. Er haftet für Schäden, die sein Hund an der Betreuerin, Dritten oder Sachen verursacht, im Rahmen seiner Tierhalterhaftpflichtversicherung und darüber hinaus mit seinem Privatvermögen.
Der Auftraggeber bestätigt, eine solche Versicherung abzuschließen und vor der Betreuung zu prüfen, ob diese die Fremdbetreuung durch Dritte abdeckt.
Sachschäden am Eigentum der Betreuerin
Der Auftraggeber haftet für Schäden, die sein Hund am Eigentum der Betreuerin verursacht, etwa an Möbeln, Teppichen oder Einrichtung. Diese Schäden werden über seine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgewickelt.
Todesfall
Verstirbt der Hund trotz sorgfältiger Betreuung und tierärztlicher Hilfe, etwa aufgrund eines Notfalls, alters- oder krankheitsbedingt, haftet die Betreuerin nur nach diesem § 6. Eine Obduktion kann auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers erfolgen.
§ 7 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Auftragserfüllung und Zahlungsabwicklung verarbeitet. Einzelheiten zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und den Rechten des Auftraggebers stehen in den gesonderten Datenschutzhinweisen, die diesem Vertrag beiliegen.
§ 8 Foto- und Videoaufnahmen
Die Betreuerin möchte während der Betreuung entstandene Fotos und Videos des Hundes für Marketingzwecke nutzen, etwa auf Website, Social Media oder Flyern. Personenbezogene Daten wie der Name des Halters werden dabei nicht veröffentlicht.
Diese Nutzung erfolgt ausschließlich, wenn der Auftraggeber im Rahmenvertrag ausdrücklich eingewilligt hat. Die Einwilligung ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf die Betreuung. Sie kann jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden; bereits veröffentlichte Aufnahmen werden dann, soweit technisch und wirtschaftlich zumutbar, entfernt.
Aufnahmen mit erkennbaren Personen oder personenbezogenen Daten werden nur mit gesonderter, ausdrücklicher Einwilligung veröffentlicht.
§ 9 Schlussbestimmungen
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB beeinträchtigt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
Textform
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses selbst.
Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Verbraucher, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften seines Aufenthaltsstaates unberührt. Für Streitigkeiten gilt, soweit gesetzlich zulässig, der Gerichtsstand München.
Verbraucherstreitbeilegung
Die Betreuerin ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Alexandra Wünsch, Wolfoltstraße 7, 80935 München, kontakt@doggery.de) mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel eines mit der Post versandten Briefes oder einer E-Mail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Sie können auch formlos per E-Mail widerrufen.
An Alexandra Wünsch, Wolfoltstraße 7, 80935 München, kontakt@doggery.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*) / erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.